Wort davor: Kammergerichtsordnung

Kammergerichtsparitoriurteil
Erklärung: Spruch des Reichskammergerichts, durch den der Beklagte angehalten wird, ein an ihn ergangenes kaiserliches Mandat zu befolgen.
vgl. Kammergerichterkenntnis.

Wort danach: Kammergerichtspartei

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