Kammergerichtsnotar
Erklärung:
beim Reichskammergericht angenommen und verpflichtet als Sekretär in Judizial- und Extrajudizialsenaten, Protokollant in den zugewiesenen Senaten; auch zur Insinuation von Kammergerichterkenntnissen
verwendet.
Wort danach: Kammergerichtsnotwendigkeit
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