Wort davor: Kammergerichtsleser

Kammergerichtsleserei
Erklärung: beim Kammergericht (I 2).
vgl. Kammergerichtsamt.
Wortbildungshinweis: zu Kammergerichtsleser.

Wort danach: kammergerichtlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten