Wort davor: Kammergerichtskopist

Kammergerichtsleser
Erklärung: Bedienter in der Reichskammergerichtskanzlei zur Sammlung, Ordnung und Verwahrung der Prozeßakten; Archivar.
vgl. Kammergerichtsamt.

Wort danach: Kammergerichtsleserei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten