Wort davor: Kammergerichtskontor

Kammergerichtskopist
Erklärung: bei der Kammergerichtskanzlei (I) zur Anfertigung von Kopien und zur Mundierung der Expeditionen.

Wort danach: Kammergerichtsleser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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