Wort davor: Kammergerichtskollegium

Kammergerichtskompletor
vgl. Kammergerichtsverwandte.
Wortbildungshinweis: zu Kammergericht (I 2).

Wort danach: Kammergerichtskontor

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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