Wort davor: Kammergerichtskanzleireglement

Kammergerichtskanzleitaxe
Erklärung: Gebühr beziehungsweise Abgabe (der Stände) an das Reichskammergericht.

Wort danach: Kammergerichtskanzleitaxordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten