Wort davor: Kammergerichtsfreiheit
Kammergerichtsfrist
Erklärung:
Frist für Rechtshandlungen am Kammergericht (II 1 c).
- Belegtext:
ist nach gehaltenen ferien noch eine kammergerichtsfrist gewilliget
Datierung: 1643
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. II 173
- Belegtext:
die verordnete cammer-gerichts fristen
Datierung: 1646
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 128
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
sie [die Gemeinde] könnte den innerhalb doppelter cammergerichtsfrist beybringen, daß, was sie bißhehro dazu getahn, nicht aus schuldigkeit, sondern precariò ... geschehen sey
Datierung: 1692
Fundstelle: CöllnKons. 90
- Belegtext:
alß soll derjenige, dem beweiß zu fuehren aufferleget wird, ... in einer cammer-gerichts-frist von sechs wochen ... seine articul den commissarien zuschicken
Datierung: 1700
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 231
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Wort danach: Kammergerichtsfunktion
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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