Wort davor: Kammergerichtsfiskal
Kammergerichtsfreiheit
Erklärung:
Befreiung von Abgaben und Beschwerden für Kammergerichtspersonen (I).
- Belegtext:
daß in causa exemptionis und kayserl. cammergerichtsfreyheiten ..., obbesagtes cammergericht mit also scharffen, uebel fundirten und ungueltigen mandat-processen ... wider sie verfahren
Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,JustizVerf. II 878
- Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 290f.
[weitere Angaben: zur Sache]
Wort danach: Kammergerichtsfrist
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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