Wort davor: Kammergerichtsdifferenz

Kammergerichtsdirektor
vgl. Kammergerichtsverwandte.
Wortbildungshinweis: zu Kammergericht (II 1 c).

Wort danach: Kammergerichterkenntnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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