Wort davor: Kammergerichtsdepositum
Kammergerichtsdeputation
Erklärung:
ständiges Kollegium zur Bearbeitung bestimmter Kammergerichtsachen.
vgl.
Kammergerichtsverwandte,
Kammerjustizdeputation.
Wortbildungshinweis: zu
Kammergericht (II 1 c).
- Belegtext:
unter den gerichtszwang der neuerrichteten kammergerichtsdeputation in kriminalsachen gehoeren in erster instanz alle bey den kurmaerkischen untergerichten angebrachte oder bey
dem hausvogteygerichte und bey den kreisjustizkommissionen verhandelten kriminalsachen
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 114
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Wort danach: Kammergerichtsdifferenz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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