Wort davor: Kammergerichtsdepositum

Kammergerichtsdeputation
Erklärung: ständiges Kollegium zur Bearbeitung bestimmter Kammergerichtsachen.
vgl. Kammergerichtsverwandte, Kammerjustizdeputation.
Wortbildungshinweis: zu Kammergericht (II 1 c).

Wort danach: Kammergerichtsdifferenz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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