Wort davor: Kammergerichtsdepositenkasse
Kammergerichtsdepositum
Erklärung:
wie Kammergerichtsdepositenkasse.
- Belegtext:
solche unterschrift [des Rendanten unter eine Postquittung möge] in allen an das cammer-gerichts-depositum eingehenden geldern ... fuer hinreichend angenommen werden
Datierung: 1759
Fundstelle: NCCPruss. II 365
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Wort danach: Kammergerichtsdeputation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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