Wort davor: Kammergerichtsbrauch
Kammergerichtsbrief
Erklärung:
amtliches Schriftstück.
Wortbildungshinweis: zu
Kammergericht (I 2).
- Belegtext:
wuerde aber der bott den churfuersten, fuersten oder fuerstmaeßigen, ausserhalb seiner gewoehnlichen hoffhaltung an einem andern ort persoenlich antreffen, so mag er ihm alsdann die kaeyserl.
cammergerichtsbrieff und process unter augen persoenlich verkuenden
Datierung: 1555
Region/Autor/Textsorte:
RKGO
Fundstelle: RAbsch. III 70
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Wort danach: Kammergerichtsbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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