Kammergerichtsbescheid
vgl.
Kammergerichterkenntnis.
Wortbildungshinweis: zu
Bescheid (V 1),
Kammergericht (I 2).
Wort danach: Kammergerichtsbesoldung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten