Wort davor: Kammergerichtsbediente

Kammergerichtsbefehl
vgl. Kammergerichterkenntnis.
Wortbildungshinweis: zu Kammergericht (II 1 c).

Wort danach: Kammergerichtsbeflissene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten