Wort davor: Kammergerichtsamtsverwaltung
Kammergerichtsamtsverweser
Erklärung:
Stellvertreter eines Kammerrichters (am Reichskammergericht) für den Fall der Abwesenheit oder des Todes.
vgl.
Kammerrichteramtsverweser.
Sachhinweis:
1713 RAbsch. IV 262 § 5; 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 72ff.
- Belegtext:
so viel alle gewisse, doch saeumige staende anlanget, haben unsere kayserl. commissarien ... unserm cammer-richter-amts-verweser und beysitzer geschrieben und befohlen, auf anruffen unsers kayserl.
fiscals, gegen obvermelte saeumige staende ... zu verfahren ...; und wir gleichfals gedachtem unsern cammer-gerichts amts-verwesern, beysitzern und fiscal, insonderheit schreiben und mandiren wollen
Datierung: 1569
Fundstelle: RAbsch. III 284
Faksimile
- Datierung: 1713
Fundstelle: RAbsch. IV 262 (§ 5)
[weitere Angaben: zur Sache]
Faksimile
- Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 72ff.
[weitere Angaben: zur Sache]
Wort danach: Kammergerichtsangelegenheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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