Wort davor: Kammergerichtsamtsverwaltung

Kammergerichtsamtsverweser
Erklärung: Stellvertreter eines Kammerrichters (am Reichskammergericht) für den Fall der Abwesenheit oder des Todes.
vgl. Kammerrichteramtsverweser.
Sachhinweis: 1713 RAbsch. IV 262 § 5; 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 72ff.

Wort danach: Kammergerichtsangelegenheit

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