Wort davor: Kammergehölz
Kammergeld
Kammergeld (I)
Erklärung:
Geld aus der königlichen Münze.
- Belegtext:
der deß chuniges kamergelt verwirft, vorkeuset ader drummelt ader peschneideth an golt ader an silber yn sÿnem kauff, der verlewst dÿ waer, dÿ er verkaufft hatt vnd das gelt pleibt
dem gerichte [Dekret König Sigismunds von 1405: nostra pecunia regalis, sive aurea sive argentea ...]
Datierung: 1413
Fundstelle: OfenStR. Kap. 278
Kammergeld (II)
Erklärung:
Ausgabeposten im Staatshaushaltsvoranschlag, insb. für Besoldung von Kammerräten.
Kammergeld (III)
Erklärung:
Einnahme einer Kammer (IV 2).
- Belegtext:
62 1/2 2 ß an cammergelde
Datierung: 1489
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. I 124
- Belegtext:
500 rtlr. cammergeld bei dem rathe zu Luneburg fällig ostern
Datierung: 1627
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 39 Anm. 128
Kammergeld (IV)
Erklärung:
Schatullgeld der Königin.
- Belegtext:
sumarium aller schulden, so von meiner allergenedigisten frauen camergelt bezalt werden soll
Datierung: 1538
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 11, 2 (1890) 22
Kammergeld (V)
Erklärung:
wie Kammerlinggeld.
- Datierung: [nicht urkundlich!]
F.L. Ganshof, Was ist das Lehnswesen (5. Aufl. 1977) 151
Kammergeld (VI)
Erklärung:
eine in Riga erhobene Abgabe von Waren.
Wort danach: Kammergeleit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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