Wort davor: Kammergehölz

Kammergeld

Kammergeld (I)
Erklärung: Geld aus der königlichen Münze.

Kammergeld (II)
Erklärung: Ausgabeposten im Staatshaushaltsvoranschlag, insb. für Besoldung von Kammerräten.
Kammergeld (III)
Erklärung: Einnahme einer Kammer (IV 2).
Kammergeld (IV)
Erklärung: Schatullgeld der Königin.
Kammergeld (V)
Erklärung: wie Kammerlinggeld.
Kammergeld (VI)
Erklärung: eine in Riga erhobene Abgabe von Waren.

Wort danach: Kammergeleit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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