Wort davor: Kammergebühr

Kammergefälle
vgl. Kameralgefälle, Kämmereigefälle.

Kammergefälle (I)
Erklärung: Einkünfte einer Kammer ( III 1 oder IV 2).

Kammergefälle (II)
Erklärung: Zahlungen, die eine Kammer zu leisten hat.

Wort danach: Kammergefällordnung

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