Wort davor: Kammergast
Kammergebäude
- Belegtext:
das kammergebaeude ... ein oeffentliches gebaeude, in welchem eine landeskammer oder auch wol das kammergericht ihre sitzungen halten ... wie auch ein gebaeude, welches der
kammer gehoert, und worin entweder die personen, welche die geschaefte der kammer verwalten, ihre sitzungen halten, oder worin, wenn es ein wohnhaus ist, kammerbeamte ihre wohnung erhalten
Datierung: 1808
Fundstelle: Campe II 876
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Wort danach: Kammergebrauch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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