Wort davor: Kammerfrau

Kammerfrauenmensch
Erklärung: (niedere) Bedienstete im Hofstaat eines (nicht regierenden) bayrischen Herzogs.
vgl. Kammerdiener.

Wort danach: Kammerfräulein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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