Wort davor: Kämmererrechnung

Kämmererrecht
Erklärung: Recht einer Kammer (V 1) bzw. des leitenden Kämmerers.

Wort danach: Kämmer(er)sche

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten