Wort davor: Kämmereiwiese
Kämmereiwirtschaft
Erklärung:
Verhältnisse einer Kämmerei (I).
- Belegtext:
kaemmereywirthschaft. in den preußischen staaten muessen in allen sowol unmittelbaren als mittelbaren staedten über ihre kaemmerey-einkuenfte und ausgaben ordentliche etats
formirt und zur kammer eingesendet werden, die sie dann genehmiget, und auf 3 jahre beobachten laeßt. sie sind der grund einer ordentlichen kaemmereywirthschaft
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. III 131
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Wort danach: Kämmereizeug
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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