Wort davor: Kämmereiverfassung
Kämmereivermögen
- Belegtext:
circulare ... daß bey besetzung der prediger-stellen ... die introductions-kosten, aus dem kirchen- und kaemmereyvermoegen ... bezahlet werden sollen
Datierung: 1775
Fundstelle: NCCPruss. V 3 Sp. 489
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- Belegtext:
das kaemmereivermoegen der stadt steht unter der verwaltung des magistrats
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 138
- Belegtext:
was ... eigentliche staedteschulden sind, welche ... das caemmereyvermoegen im engen sinne betreffen
Datierung: 1797
Fundstelle: Rabe,PreußG. IV 245
- Belegtext:
muß jeder schade, welcher den [bei Gericht] zur verwahrung niedergelegten sachen ... zugefügt wird, den deponenten, in städten aus dem cämmerei-vermögen ... vergütet werden
Datierung: 1817
Fundstelle: CSax. I 1536
- Belegtext:
das staedtische gemeinde- oder caemmerei-vermoegen
Datierung: 1823
Fundstelle: GesAnhBernb. III 538
- Belegtext:
als die boerde von der stadt getrennt und fuer die erstere besondere verwaltungsbeamte ernannt wurden, ist das vorhandene kaemmerei-vermoegen der letztern verblieben
Datierung: 1825
Fundstelle: Geck,Soest 187
- Datierung: 1828
Fundstelle: Weber,SachsKR. II 2 S. 660
Wort danach: Kämmereiverordnete
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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