Wort davor: Kämmereipolizei
Kämmereiprozentgeld
- Belegtext:
"Die Warenauktions- oder kämmereiprozentgelder von Kaufmannsgütern als Abgabe von Warenauktionen ... wurde 1858 ... aufgehoben"
Fundstelle: Foltz,DanzigSthh. 402 Anm.
[weitere Angaben: urk.?]
Wort danach: Kämmereirat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten