Wort davor: Kämmereiordnung
Kämmereipächter
Erklärung:
Pächter eines Kämmereigutes.
- Belegtext:
wann streitsachen vorfallen ... zwischen denen magisträten und deren kämmerei-pächtern ..., so viel nämlich die gepachtete ... kämmerei-güter cum pertinentiis und die darüber getroffenen
contracte betrifft: so cognosciren lediglich die kammern
Datierung: 1749
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 224
Wort danach: Kämmereipachtgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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