Kämmereikommission
Erklärung:
Regierungsbehörde zur Aufsicht über das Steuer-, Polizei- und Kämmereiwesen in den mecklenburgischen Städten, gleichzeitig mit Jurisdiktionsbefugnissen.
vgl.
Kameralhauptkommission,
Kammerkommission.
Wort danach: Kämmereikonto
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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