Wort davor: Kämmereikassenzahlung
Kämmereikassierer
- Belegtext:
dem kämmereikassirer soll zwar die gelder in gegenwart des assessoris anzunehmen und zu überzehlen, nicht aber über selbige ... zu disponiren ... erlaubet sein
Datierung: 1750
Fundstelle: Foltz,DanzigSthh. 102
Wort danach: Kämmereikasten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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