Wort davor: Kämmereikasse
Kämmereikassendiener
vgl.
Kämmereidiener.
- Belegtext:
der caemmerey-cassendiener muß an jedem tage in den bestimmten stunden sich in der ihm angewiesenen stube aufhalten
Datierung: 1794
Fundstelle: NCCPruss. IX 2279
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Wort danach: Kämmereikassenextrakt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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