Wort davor: Kämmereigüteranschlag
Kämmereihandlungsgefälle
Erklärung:
Abgabe.
- Belegtext:
"bei der durch die Handelsverträge bedingten Neureglung der Handelsabgaben ..., schlug das Komitee der Kaufmannschaft vor, neben den wege- und lagergeldern
sogenannte kämmereihandlungsgefälle zu erheben"
Datierung: 1820
Fundstelle: Foltz,DanzigSthh. 376
Wort danach: Kämmereihaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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