Wort davor: Kämmereigläubiger
Kämmereigrund
Erklärung:
von einer Kämmerei (I) verwaltete Liegenschaft(en).
sprachliche Erläuterung:
auch plural. gebraucht.
vgl.
Kämmereibesitzung.
- Belegtext:
so müsste ... dafür gesorgt werden, dass denen familien der königlichen bedienten gärtens gegen billige miete überlassen werden, wozu theils die kämmerey gründe ... benutzt werden dürften
Datierung: 1803
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 424
- Belegtext:
hauß, auf cämmerey grund belegen
Fundstelle: Gutzeit,Livl. Nachtr. II 27
Wort danach: Kämmereigrundstück
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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