Wort davor: Kammereigen
Kammereigenbehörige
Erklärung:
Eigenhöriger einer Kammer (VI).
- Belegtext:
formular eines ... colonatcontrakts nach welchem einem vormaligen cammereigenbehörigen [des Stifts Osnabrück] nach vorgängiger freilassung der hof übergeben worden
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Möser,Phant. IV 334
Wort danach: Kämmereigerechtigkeit
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