Wort davor: Kämmereigebäude
Kämmereigebühr
Erklärung:
durch eine Kämmerei (I) für Amtshandlungen erhobene Gebühr.
- Belegtext:
von testamenten, die in haeusern aufgenommen werden, betragen ueber dieses die caemmerey-gebuehren 8 gr.
Datierung: 1782
Fundstelle: NCCPruss. VII 1551
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Wort danach: Kämmereigefälle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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