Wort davor: Kämmereifunktion
Kämmereigarten
Erklärung:
einer Kämmerei (I) zugehöriger Garten.
vgl.
Kämmereibesitzung.
- Belegtext:
[zu verpachten] die caemmereygarten
Fundstelle: HannovAnz. 3 (1753) 78. Stück S. 4
- Belegtext:
ist es eine ordinaere abgabe, daß auch von den kaemmerey-gaerten, wiesen und aeckern, eine steuer ... entrichtet werden muß
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 655
Wort danach: Kämmereigebäude
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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