Wort davor: Kämmereidirektor
Kämmereidistrikt
Erklärung:
Gebiet des Kämmereigerichts (II).
- Belegtext:
also ..., dass alles, was rechter hand, vor kammerey-district, und hingegen, was linker hand gelegen, für amts- und obergerichts-district gehalten werden solle
Datierung: 1765
Fundstelle: ErlAtlRhProv. IV 123
Wort danach: Kämmereidorf
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