Wort davor: Kämmereibruch
Kämmereibruchgrundstück
vgl.
Kämmereibesitzung.
- Belegtext:
muessen die straf-gelder resp. zur koenigl. Netz-revenueen- und zur friedebergschen caemmerey-casse verrechnet werden, je nachdem die strafe von den besitzern der amts- oder caemmerey-bruch-grund-stuecke
zu F. zu erlegen ist
Datierung: 1779
Fundstelle: NCCPruss. VI 1665
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Wort danach: Kämmereibuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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