Wort davor: Kämmereibauamt
Kämmereibauer
Erklärung:
einer Kämmerei (I) gehöriger Bauer.
- Belegtext:
das ... stammgeld ... erlegen ... die deputanten, bürger und kämmerei-bauren ..., wann sie davon nicht ... eximiret
Datierung: 1749
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 271
- Belegtext:
an manchen orten muessen die kaemmerey-bauern solches [Holz] gar unentgeltlich anfahren
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 637
Wort danach: Kämmereibauetat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten