Wort davor: Kämmereiaufwärter
Kämmereiausgabe
- Belegtext:
die zweyte classe der kaemmerey-ausgaben begreift die ausgaben auf koenigl. verordnung außer dem rathhause
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 624
- Belegtext:
kaemmereywirthschaft. in den preußischen staaten muessen in allen sowol unmittelbaren als mittelbaren staedten über ihre kaemmerey-einkuenfte und ausgaben
ordentliche etats formirt und zur kammer eingesendet werden, die sie dann genehmiget, und auf 3 jahre beobachten laeßt. sie sind der grund einer ordentlichen kaemmereywirthschaft
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. III 131
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Wort danach: Kämmereibau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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