Kämmereiacker
Erklärung:
einer Gemeinde gehöriger und von einer Kämmerei (I) verwaltetes Stück Land.
vgl.
1Acker,
Kameralacker,
Kammeracker,
Kämmereibesitzung.
Wort danach: Kämmereiakziserolle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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