Wort davor: Kämmereiabgabe

Kämmereiacker
Erklärung: einer Gemeinde gehöriger und von einer Kämmerei (I) verwaltetes Stück Land.
vgl. 1Acker, Kameralacker, Kammeracker, Kämmereibesitzung.

Wort danach: Kämmereiakziserolle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten