Wort davor: Kämmerei
Kämmereiabgabe
Erklärung:
an eine Kämmerei (I).
vgl.
Abgabe (I),
Kameralabgabe,
Kammereinkünfte.
- Belegtext:
zur receptur sind woechentlich vier tage auszusetzen, in welchen der rendant die caemmerey-abgaben einnimmt und darueber quittirt
Datierung: 1794
Fundstelle: NCCPruss. IX 2065
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
nach der vorläufigen ausmittelung belaufen sich dominial und cämmerey abgaben ... auf 135409 rth 17 gr. 3 dn.
Datierung: 1806
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein II 95
Wort danach: Kämmereiacker
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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