Wort davor: Kammerdomanium
Kammerdorf
Erklärung:
zu der fürstlichen Kammer ( IV 2 oder VI?) gehörig.
vgl.
Kämmereidorf,
Kammereigen.
- Belegtext:
do leuteten si storm, entporten sich wider, beruften die andern camerdorfer zusammen ... wolten, das sich die gassenhauptleute zu inen fugten
Datierung: 1525
Fundstelle: BambChr. II 27
- Belegtext:
das kammerdorf Raase entrichtet ihrer fürstlichen gnaden
Datierung: 1653
Fundstelle: ZMährSchles. 10 (1906) 275
- Belegtext:
[es] finden sich mehrere orte, wo laßgüter ... in eigenthum der bauern verwandelt worden sind. dies ist nun auch der fall auf den sorauischen kammerdörfern
Datierung: 1791
Fundstelle: QBauernNdLaus. 211
Wort danach: Kammerdukaten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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