Wort davor: Kammerdirektor

Kammerdirektorium

Kammerdirektorium (I)
Erklärung: Vorstand, Leitung einer fürstlichen Kammer allgemein.

Kammerdirektorium (II)
Erklärung: insbesondere zu Kammer (V 2).

Wort danach: Kammerdirektorstelle

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