Wort davor: Kammerdepartement

Kammerdeputation
Erklärung: ständiger Ausschuß einer Kammer (V 2), für Spezialaufgaben aus Behördenvertretern gebildet.
vgl. Kammerdeputationskollegium, Kammerjustizdeputation.

Wort danach: Kammerdeputationsinstruktion

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