Wort davor: Kammerdepartement
Kammerdeputation
Erklärung:
ständiger Ausschuß einer Kammer (V 2), für Spezialaufgaben aus Behördenvertretern gebildet.
vgl.
Kammerdeputationskollegium,
Kammerjustizdeputation.
- Belegtext:
daß ... bei ... aufhebung sothaner hiesiger kammer-deputation ... alsdann weingstens ein commissarius loci würde bestellet
Datierung: 1731
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. V 1 S. 182
- Datierung: 1758
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. XI 655
- Belegtext:
subaltern-bediente und deren gehalt bey der märckischen cammerdeputation
Datierung: 1770
Fundstelle: BeitrDortm. 11 (1902) 51
- Datierung: 1788
Fundstelle: NCCPruss. VIII 1737
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- Belegtext:
die verwaltung der accise und zoll directionen in accise und kammer deputationen
Datierung: 1805
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein II 16
Wort danach: Kammerdeputationsinstruktion
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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