Wort davor: Kammerbürger
Kammerburggraf
Erklärung:
auf fürstlichen Kammergütern, die in Burggrafschaften aufgeteilt sind.
- Belegtext:
bestehet dieses fürstentumb 1.) in einem ... landescollegio, worinnen ... die landeseltesten den ersten platz und entlich der k. cammer-burggraf ... dann der k. stifts-verwalter den vorzug haben
Datierung: um 1740
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 351
Wort danach: Kammercharge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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