Wort davor: Kammerbuchhalterei
Kammerbürde
Erklärung:
Belastung, Verpflichtung ( Bürde II 1) einer fürstlichen Kammer (VI).
- Belegtext:
daß sich 257 fl. 1 gr. in gedachter dero landes-portion an geistlichen additionen befünden, welche unter die cammerbürden von denen cameralibus gesetzet, an fürstl. Coburgischer
seiten aber für aemter-bürden gehalten ... werden
Datierung: 1681
Fundstelle: Schulze,Hausg. III 191
Wort danach: Kammerbürger
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