Wort davor: Kammerbrüder

Kammerbuch

Kammerbuch (I)
Erklärung: über Kammergut.

Kammerbuch (II)
Erklärung: von der Ratskammer zusammengestellt, Rechtsvorschriften enthaltend oder die Statuten eines Domkapitels.
Kammerbuch (III)
Erklärung: städtisches Rechnungsbuch; Einnahmeverzeichnis.

Wort danach: Kammerbuchhalter

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