Wort davor: kammerbräuchig

Kammerbrief

Kammerbrief (I)
Erklärung: Brief einer Schöffenkammer.

Kammerbrief (II)
Erklärung: bestimmte Art von Wertpapier.

Wort danach: Kammerbriefschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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