Wort davor: Kammerbogen

Kammerbote
vgl. Kameralbote, Kammerbediente.

Kammerbote (I)
Erklärung: niederer Bediensteter einer Kammer ( IV 1, 2 und V).

Kammerbote (II)
Erklärung: am Reichskammergericht.
Kammerbote (III)
Erklärung: missi dominici bzw. 1Bote (II 1).

Wort danach: Kammerbotenmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten