Wort davor: Kammerbibliothek
Kammerbogen
Erklärung:
auf dem Steuern beziehungsweise Abgaben verzeichnet sind.
- Belegtext:
durch dies mittel sehe man von jahr zu jahren vf den gestempelten kammerbogen, quantitaten [!] et qualitatem der bohlen, sambt aller darauf hafftenden ordinaripflicht,
pfluchstewer, ... oder was mehr dahin gehörig; ein idtweder vnterthan, erlerne aus seinem bogen, wozu er eigendlich verbunden
Datierung: 1666
Fundstelle: ZSchleswHolst. 3 (1873) 246
Wort danach: Kammerbote
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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