Wort davor: Kammerbestand
Kammerbeutel
Kammerbeutel (I)
Erklärung:
für Erfordernisse des Hofes; Privatschatulle.
Kammerbeutel (II)
Erklärung:
Stadtkasse.
- Belegtext:
dasz ein rath zu Aldenburgk aus gemeyner stadt cammer beutell xxiiii fl. ... zu berurten pfarkirchenn ... von sich reichen muszen
Datierung: 1527
Fundstelle: MittOsterland 5 (1862) 348
Wort danach: Kammerbewarter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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