Wort davor: Kammerbescheider
Kammerbesoldung
Kammerbesoldung (I)
Erklärung:
Gehalt eines an einer Kammer (V 2) tätigen (hohen) Angestellten.
- Belegtext:
wir vermuthen, daß e.k.m. hohe willensmeinung nicht sein werde solche kammerbesoldung der regierung zufließen zu lassen
Datierung: 1735
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. V 1 S. 787
Kammerbesoldung (II)
Erklärung:
Bezüge des kaiserlichen Prinzipalkommissars aus einer Kammer
(IV 1).
- Belegtext:
der jezige principal-commissarius ... geniesset jaehrlich 24000 fl. rheinisch alte cammerbesoldung
Datierung: 1731
Fundstelle: Moser,Reichstage I 129
Wort danach: Kammerbestand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten