Wort davor: Kammerbescheider

Kammerbesoldung

Kammerbesoldung (I)
Erklärung: Gehalt eines an einer Kammer (V 2) tätigen (hohen) Angestellten.

Kammerbesoldung (II)
Erklärung: Bezüge des kaiserlichen Prinzipalkommissars aus einer Kammer (IV 1).

Wort danach: Kammerbestand

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